Sicherheitshinweise Kieswerk Atting

Für Besucher, Abholer und Mitarbeiter Unserer Kieswerke


Hinweise / Regeln auf dem Werksgelände

Die Sicherheitshinweise gelten für das gesamte Betriebsgelände, für alle Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten, Wartungs- und Reparaturfirmen sowie sonstige Besucher.

 

Mit Betreten des Werksgeländes werden die folgenden Gebote und Verbote sowie die Hinweisschilder für Sie verbindlich.

 

Für die mit dem Betreten des Betriebsgeländes zusammenhängenden Gefahren und daraus resultierenden Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Für mitgeführte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

Übersichtsplan Kieswerk Atting

Anschrift:

Flugplatzweg

94348 Atting


Öffnungszeiten:

Montag - Donnerstag: 07:00 - 16:30 Uhr

Freitag: 07:00 - 14:00 Uhr

Samstag: auf Anfrage

Sonntag: geschlossen


Kontakt:

Betriebsleiter: +49 9421 92 52 - 45

Dispo: +49 9421 92 52 - 13


Verhaltens- und Sicherheitshinweise

  • Auf dem gesamten Betriebsgelände beträgt die max. Geschwindigkeit 20 km/h. Auf dem gesamten Werksgelände gilt die StVO.
  • Radlader haben grundsätzlich Vorfahrt! Immer Sichtkontakt mit den Fahrern aufnehmen.
  • Besucher, Lieferanten und sonstige betriebsfremde Personen haben sich beim Werkspersonal an- und abzumelden.
  • Bitte fahren Sie hierzu auf die ausgewiesenen Kunden-/Besucherparkplätze vor und warten auf Anweisungen des Werkspersonals. Falls kein Personal in Sichtweite ist, beachten Sie bitte die Ausschilderungen vor Ort.
  • Fahrzeuge dürfen nur auf den gekennzeichneten Flächen abgestellt werden. Das Befahren des Betriebsgeländes ohne ausdrückliche Erlaubnis unseres Personals ist grundsätzlich nicht gestattet.
  • Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ist der Aufenthalt auf dem Gelände nur im Beisein einer Aufsichtsperson erlaubt oder ggf. nach vorheriger Rücksprache und Erlaubnis des Betriebsleiters.
  • Aufgrund der Gefährdungen besteht grundsätzlich auf dem gesamten Werksgelände Tragepflicht der persönlichen Schutzausrüstung (PSA).
  • Aufenthalt im toten Winkel von Baufahrzeugen ist unbedingt zu vermeiden! Niemals im Gefahrenbereich von arbeitenden Baufahrzeugen aufhalten!
  • Der Aufenthalt unter Förderbändern und schwebenden Lasten ist verboten!

Beladung

  • Der Radladerfahrer belädt das Fahrzeug nur bis zum max. zulässigen Gesamtgewicht.
  • Der Kunde hat über die Gewichtsverhältnisse des Fahrzeugs wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Kosten oder Schäden aufgrund von Überschreitungen des zulässigen Gesamtgewichts bedingt durch Falschangaben des Fahrers gehen zu Lasten des Kunden.
  • Für Schäden oder Verschmutzungen während der Beladung wird keine Haftung übernommen.
  • Für die Verkehrstüchtigkeit des Fahrzeugs ist jeder Fahrer selbst verantwortlich. Offensichtlich nicht verkehrstüchtige Fahrzeuge können zurück gewiesen werden.

Haftung

  • Das Betreten und Befahren des Betriebsgeländes erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Für Unfälle oder andere schädigende Ereignisse im gesamten Bereich des Unternehmens wird keine Haftung übernommen, sofern hier nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
  • Das Fahr- und Begleitpersonal von Kunden oder Lieferanten ist für durch sie verursachte Schäden haftbar, neben diesen haften ggf. die Arbeitgeber/Auftraggeber dieses Personals.

Vertrauliche Bereiche und Anlagen

Vertrauliche Bereiche und Anlagen sind ausschließlich unter Aufsicht einer verantwortlichen Person zu betreten.

Videoüberwachung

Das Betriebsgelände wird aus Sicherheitsgründen videoüberwacht.

Film- und Fotoaufnahmen

Film- und Fotografierverbot auf dem Betriebsgelände. Sondererlaubnis nur nach vorheriger Rücksprache.

Notfälle

Bei Feuer oder Unfall sofort Notfalldienste unter Tel. 112 alarmieren, Betriebsleiter informieren, Gefahrenbereich verlassen. Selbstschutz beachten.


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Stand: 31.07.2024